Was heißt ist das Recht auf Reparatur? Das Recht auf Reparatur bringt neue Gesetze für eine längere Nutzbarkeit elektronischer Geräte mit sich. Die EU-Kommission möchte eine „Kultur der Wiederverwendung“ in Europa entstehen lassen und das Reparieren wieder attraktiver machen. Schauen Sie sich zu Hause mal kurz um, wissen Sie wieviel Hausgeräte Sie haben? Klein oder groß, sehr unterschiedlich aber alle mit der gleichen Eigenschaft: Wenn ein Defekt auftritt oder wenn es nicht mehr funktioniert, muss es repariert werden um wieder zu funktionieren. Viele Hersteller bieten für Haushaltsgeräte ein komplettes Reparatur-, und Kundenservice an. Ab dem 1. März 2021 tritt in Europa das Recht auf Reparatur in Kraft. Es gilt nur für bestimmte Produktkategorien und bietet sowohl für Gewerbetreibende als auch für Verbraucher verschiedene Vorteile. Alle europäischen Bürger haben ab dem ersten März 2021 das Recht auf Reparatur von verschiedenen Arten von Haushaltsgeräten und Unterhaltungselektronikprodukten. Es handelt sich um eine vom EU-Parlament genehmigte Initiative zur Unterstützung der so genannten Kreislaufwirtschaft, das System, das 100 Prozentige Umweltverträglichkeit anstrebt. Die neuen EU-Vorschriften sind ab März 2021 für alle Hersteller und Importeure von Elektronikartikeln. Allerdings werden durch das Ökodesign-Maßnahmenpaket nicht alle Forderungen abgedeckt. Das erweiterte Recht auf Reparatur gilt nicht für PCs, Smartphones und Tablets. Die neuen Ökodesign-Anforderungen greifen auch nicht bei elementaren Geräteteilen wie Displays und Lampen. Zudem wird den Reparatur-Initiativen kein gleichberechtigter Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturinformationen eingeräumt. Die EU-Verordnung 2021/341 der Kommission hat das Ökodesign für eine Auswahl von Produkten festgelegt. Dazu gehören insbesondere Server und Datenspeichereinheiten, Elektromotoren und drehzahlvariable Antriebe, Kühlgeräte, Lichtquellen und separate Stromversorgungseinheiten, elektronische Bildschirme (einschließlich Fernsehgeräte), Geschirrspüler, Waschmaschinen, Waschtrockner und gekühlte Verkaufsautomaten. “Hersteller oder Importeure werden nun verpflichtet sein, eine ganze Reihe von Ersatzteilen (Motoren und Motorbürsten, Pumpen, Stoßdämpfer und Federn, Waschkörbe usw.) für mindestens 7-10 Jahre nach Inverkehrbringen(in der EU) des letzten Exemplars eines Modells, für professionelle Reparateure bereitzustellen”, heißt es im Kommissionsdokument. Mit dem neuen Ökodesign-Maßnahmenpaket will die Europäische Kommission einen konkreten Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zu den Klimaschutzzielen leisten. Verschiedene Ökodesign-Maßnahmen sollen die Reparaturbedingungen von Produkten erleichtern und für eine längere Lebensdauer von Geräten sorgen. Die Hersteller werden verpflichtet, wichtige Komponenten wie interne Netzteile und Kondensatoren sieben Jahre nach dem Kauf vorzuhalten. Die Ersatzteile müssen innerhalb von 15 Arbeitstagen lieferbar sein und mit allgemein erhältlichem Werkzeug eingebaut werden können. Brüssel hat natürlich die Verpflichtung vorgesehen, technische Anleitungen für Fachleute zur Verfügung zu stellen, aber auch Vorteile für Hobby-Reparateure – also für den klassischen Heimwerker. Tatsächlich müssen die Hersteller “bestimmte Ersatzteile für mehrere Jahre, nachdem ein Produkt vom Markt genommen wurde, zur Verfügung stellen”. Denken Sie z.B.: an Türen, Scharniere oder Dichtungen. “Die maximale Lieferzeit für alle diese Teile beträgt 15 Arbeitstage ab Bestellung”, schließt die Kommission ab. Durch die Ökodesign-Maßnahmen können sehr hohe Energieeinsparungen erzielt werden, darüber hinaus werden auch Treibhausgasemissionen gesenkt. Die Europäische Kommission schätzt die Energieeinsparungen, die im Rahmen dieser Maßnahmen bis 2030 erreicht werden können, auf 167 Terawattstunden (TWh) pro Jahr. |